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Foto: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)

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Das Ohr vergisst nichts!

Pro Jahr erleiden über 6.000 Menschen eine berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Tipps, wie das Gehör geschützt werden kann.

Lärm im Beruf, aber auch in der Freizeit stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Umso wichtiger ist es, sein Gehör vor möglichen Schäden zu schützen. Darauf verweist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW).

Hörschäden durch den Beruf

Vier bis fünf Millionen Beschäftigte in Deutschland sind gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt und mehr als 6.000 Menschen erleiden jährlich eine berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit.

„Dauerlärm mit einer Belastung von mehr als 85 Dezibel schädigt die Haarsinneszellen im Innenohr und kann zu einer Lärmschwerhörigkeit führen“, erklärt Dr. med. Peter Schiefen, Arbeitsmediziner bei der BGHW. Das entspricht in etwa dem Lärm einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße oder eines Benzin-Rasenmähers.

Ein schleichender Prozess

Lärmschwerhörigkeit entwickelt sich meist schleichend und anfänglich unbemerkt. Betroffene geben an, sich an Maschinen- und Umgebungslärm bereits gewöhnt zu haben. Dies sei jedoch ein fataler Irrglaube, warnt Schiefen, denn das Gehör ist zu diesem Zeitpunkt meist schon geschädigt. Was viele nicht wissen: Auch kurzzeitige Schallspitzen, zum Beispiel der Knall einer Spielzeugpistole oder eines Luftballons am Ohr, können das Gehör irreparabel schädigen.

Zusätzlich wirkt sich Lärm auf die Psyche, die Schlafqualität und das Herz-Kreislaufsystem aus. Beschäftigte nehmen dann Signale und Warngeräusche bei der Arbeit schlechter wahr, und das erhöht wiederum die Unfallgefahr.

Die BGHW berät Betriebe und Versicherte

Die gute Nachricht: Lärm ist oftmals vermeidbar oder kann wirkungsvoll reduziert werden. So wollen es die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sowie die Arbeitsstättenverordnung. Arbeitgeber und Beschäftigte können einiges tun, um sich zu schützen. Dazu erhalten sie Hilfestellung von der BGHW, die Bandbreite reicht hier von Printmedien über die Beratung vor Ort bis zu Schulungen.

In den Betrieben müssen grundsätzlich alle Gefährdungen für die Beschäftigten erfasst und beurteilt werden. Beim Lärm wird anhand des so genannten Tages-Lärmexpositionspegels beurteilt. Bei Erreichen oder Überschreiten bestimmter Werte heißt es handeln. Technische Maßnahmen umfassen zum Beispiel den Einsatz lärmarmer Arbeitsgeräte oder die Minderung der Schallübertragung, zum Beispiel durch Kapselung von lauten Maschinen. Hilfreich sind auch spezielle Wand- und Deckenmaterialen oder Akustikbilder für das Büro, weil sie den Schall „schlucken“. Darüber hinaus gilt es, Lärmbereiche zu kennzeichnen, arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und Beschäftigte durch Unterweisung auf Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen.

Die Beurteilung des Lärms

Für die Beurteilung der Wirkung von Lärm wird der Schallpegel mit der Messgröße dB (A) erfasst. Diese „A“-Bewertung berücksichtigt die Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs, die für tiefe Frequenzen anders ist als für hohe Frequenzen. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB (A) muss der Arbeitgeber unter anderem auch Gehörschutz zur Verfügung stellen, zum Beispiel in Form von Gehörschutzkapseln, -stöpseln oder individuell angefertigten Otoplastiken.

Gehörschutz konsequent tragen

Die BGHW unterhält einen messtechnischen Dienst, der die Betriebe beim Erheben der Lärmbelastung unterstützt und zur Lärmminderung berät, beispielsweise auch zur Auswahl von geeignetem Gehörschutz. „Dieser Gehörschutz muss richtig passen und regelmäßig getragen werden, damit er wirksam schützt“, rät Schiefen. Nicht zuletzt sollten Beschäftigte auch in der Freizeit ihre Lärmbelastung im Auge behalten und bewusst die Ruhe suchen. Wenn es zu laut wird, etwa beim Heckeschneiden oder Rasenmähen, sollte auch zu Hause Gehörschutz zum Einsatz kommen.

Über die BGHW

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen der Branchen Einzelhandel, Großhandel und Warenverteilung. Sie betreut rund 5,3 Millionen Versicherte in 378.000 Unternehmen.

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